Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Pulverbeschichtung Rheine UG (haftungsbeschränkt)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pulverbeschichtung Rheine UG (haftungsbeschränkt)

I. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Jede nachfolgend bezeichnete Tätigkeit der Pulverbeschichtung Rheine UG (haftungsbeschränkt)
mit Sitz in der
Mesumer Straße 81–85, 48432 Rheine
Telefon: (+49) 0151 100 55 200
E-Mail: info@pulverbeschichtung-rheine.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“) erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die dem Kunden durch Aushändigung oder über die Internetplattform www.pulverbeschichtung-rheine.de zur Kenntnis gebracht werden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.

II. Allgemeines
Der Auftragnehmer führt Pulverbeschichtungen auf Kundenwunsch durch. Verwendet wird ausschließlich hochwertiges Pulver von renommierten europäischen oder nordamerikanischen Herstellern. Ziel ist eine widerstandsfähige, korrosionsgeschützte und optisch veredelte Oberfläche.

III. Zustandekommen eines Vertrages
Die Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, den Auftragnehmer über besondere Einsatzbedingungen oder erhöhte Belastungen der Werkstücke vor Vertragsschluss zu informieren.
Preise sind freibleibend. Änderungen der Mehrwertsteuer oder Materialkosten können zu Preisanpassungen führen.

IV. Werklohnfälligkeit
Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§ 288 BGB). Nach drei erfolglosen Mahnungen wird der Vorgang zur weiteren Bearbeitung an die Rechtsabteilung übergeben.
Skonti bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Ein Zurückbehaltungsrecht an den Werkstücken wird ausgeübt, bis sämtliche Forderungen beglichen sind.

V. Lieferfristen und Eigentumsvorbehalt
Lieferfristen gelten nur bei rechtzeitiger Übergabe durch den Kunden.
Bei nachträglicher Änderung des Auftrags oder höherem Aufwand kann sich der Liefertermin verschieben.
Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe an den Transportdienstleister. Versandart und -mittel wählt der Auftragnehmer, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pulverbeschichtung Rheine UG (haftungsbeschränkt).

VI. Gewährleistung
Sachmängel liegen nur bei deutlichen Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit vor.
Wurden Werkstücke vom Kunden unzureichend vorbereitet, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Beschichtung selbst.
Mängelrügen sind schriftlich und unverzüglich zu übermitteln.
Der Auftragnehmer haftet nicht für ungeeignete Materialien oder Schäden durch thermische Einwirkung (i. d. R. 200 °C für 20 Minuten).
Feuerverzinkte Werkstücke werden ohne Gewährleistung und nur unter Vorbehalt beschichtet.
Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach gesetzlichem Beginn.
Demontage- oder Montagekosten bei Mängeln werden nicht ersetzt.

VII. Datenschutz
Es gilt die auf www.pulverbeschichtung-rheine.de veröffentlichte Datenschutzerklärung.

VIII. Urheberrecht und Marken
Alle Inhalte der Website sind urheberrechtlich geschützt. Ohne ausdrückliche Zustimmung ist eine gewerbliche Nutzung untersagt.
Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt. Inhalte Dritter sind ebenfalls urheberrechtlich zu beachten.

IX. Haftung
Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen – ausgenommen bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

X. Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden auf der Internetseite veröffentlicht. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen, gelten sie als angenommen.

XI. Sonstiges
Diese AGB bilden die gesamte vertragliche Grundlage. Rechte Dritter werden hierdurch nicht begründet.
Sollte eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

XII. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit zulässig, Rheine.
Bei Einverständnis der Parteien kann ein Schiedsgericht nach der DIS-Schiedsordnung angerufen werden. Der Ort des Verfahrens ist ebenfalls Rheine, Verfahrenssprache ist Deutsch

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